Allgemeine Geschäftsbedingungen – ABG
I. Zulässige Abweichungen vom Kaufvertrag
Der Verkäufer darf bei der Lieferung von der im Kaufvertrag umschriebenen Ausführung des Kraftfahrzeuges abweichen, wenn es sich um eine serienmäßige, die Form und Konstruktion betreffende Abweichung handelt, die dem Käufer wegen ihrer Geringfügigkeit zumutbar ist.
II. Erfüllung
- Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
- Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
- Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt zwei Wochen ab der Verständigung des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort der Firmensitz des Verkäufers.
- Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, deren Höhe dem Käufer bei Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist.
III. Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt wird, bleibt es bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich zu verständigen.
IV. Adressänderungen
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekanntgegebene Anschrift gerichtet werden.
V. Gewährleistung
- Dem Käufer steht für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe des Neufahrzeuges die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung. Demnach hat der Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
- Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
VI. Preise
- Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer und ggf. NoVA.
- Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit.
VII. Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch uns sowie Ihre Übermittlung an die mit uns vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines Kaufvertrages (insbesondere der Auslieferung der von Ihnen gekauften Produkte) erforderlich ist.